- Unfallzeuge
- Ụn|fall|zeu|ge, der:Zeuge eines Unfalls.
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Ụn|fall|zeu|ge, der: Zeuge eines Unfalls.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Unfallzeuge — Ụn|fall|zeu|ge … Die deutsche Rechtschreibung
Unfallzeugin — Ụn|fall|zeu|gin, die: w. Form zu ↑ Unfallzeuge. * * * Ụn|fall|zeu|gin, die: w. Form zu ↑Unfallzeuge … Universal-Lexikon
Unfall — Ụn·fall der; ein Ereignis, bei dem Menschen verletzt oder getötet werden und / oder Dinge beschädigt oder zerstört werden ≈ ↑Unglück (1) <ein leichter, schwerer, tödlicher Unfall; einen Unfall haben, verursachen, verschulden; in einen Unfall… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Zeuge — Zeu·ge der; n, n; 1 jemand, der dabei (anwesend) ist, wenn etwas, besonders ein Verbrechen oder ein Unfall, geschieht <ein unfreiwilliger, zufälliger Zeuge (von etwas); Zeuge eines Gesprächs, eines Einbruchs, eines Verkehrsunfalls usw sein,… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache